Satzung LC Oase Hingstheide

 

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1.1 Der Verein führt den Namen LC Oase Hingstheide.

1.2. Er hat seinen Sitz in 25563 Hingstheide, Bokeler Str. 1-3, und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen.

1.3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2 Vereinszweck

 

2.1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Sports.

2.2. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung des aktiven Laufsports sowie durch Teilnahme an und Durchführung von Laufveranstaltungen.

2.3. Der Verein strebt die Mitgliedschaft im Sportverband Schleswig-Holstein und in den für die im Verein betriebene Sportart „Laufen“ zuständigen Fachverbände an.

 

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

3.1. Der Verein verfolgt im Rahmen von § 2 dieser Satzung ausschließlich und unmittelbar

gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der

Abgabenordnung.

3.2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.3. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind,

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.5. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des

Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.

3.6. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung darf der Verein Mitgliedern des Vorstandes oder Mitgliedern anderer Organe und Inhaber von Funktionen Aufwandsentschädigungen nach § 3 Ziffer 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) bis zur dort festgesetzten Höhe zahlen.

 

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

4.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

4.2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

 

§ 5 Mitgliedschaft

 

5.1. Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern:

Aktive, Passive, Fördernde, Außerordentliche, Jugendliche und Ehrenmitglieder

 

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft:

 

6.1. Mit dem Tod des Mitglieds

6.2. durch schriftliche Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres unter Beachtung einer

Kündigungsfrist von 3 Monaten;

6.3. durch Ausschluss aus dem Verein. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen,

wenn es

- trotz Mahnung länger als 6 Monate seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachgekommen

ist,

- sich eines vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. In diesem Fall hat

der Vorstand das Mitglied vor dem Ausschluss anzuhören. Die Ausschlussentscheidung

ist dem Mitglied per Einwurf/Einschreiben zuzustellen. Das Mitglied hat das Recht,

binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung Berufung beim Vorstand einzulegen.

Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.

6.4. Durch Streichung aus der Mitgliederliste. Die Streichung des Mitglieds aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied mit 6 Monatsbeiträgen

in Verzug ist und diese Beiträge auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand

nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung der Mahnung an die letztbekannte

Anschrift des Mitglieds voll entrichtet sind. In der Mahnung muss auf die bevorstehende

Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.

 

 

§ 7 Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen:

 

7.1. Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen werden von dem Vorstand der Höhe nach und hinsichtlich der Fälligkeit festgelegt; die Mitgliedsbeiträge sind durch Monatsbeiträge und jeweils am 1. Eines Monats im Voraus fällig.

7.2. Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur

Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen

Beiträgen nicht erfüllt werden kann.

 

 

§ 8 Organe des Vereins:

 

Organe des Vereins sind:

8.1. Die Mitgliederversammlung,

8.2. der Vorstand.

 

 

§ 9 Mitgliederversammlung:

 

9.1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer

Einladungsfrist von 4 Wochen durch Bekanntgabe auf der Vereinshomepage „www.oase-hingstheide.de“ einzuberufen.

9.2. Die Mitgliederversammlung soll jeweils zum Jahreswechsel eines jeden Jahres stattfinden. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

9.3. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor dem Tag

der Versammlung beim Vorstand eingegangen sein, um in die Tagesordnung aufgenommen

werden zu können.

9.4. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,

- Bericht des Vorstandes und Kassenbericht,

- Bericht der Kassenprüfer,

- Entlastung des Vorstandes,

- Wahlen,

- Festsetzung der Höhe von Aufnahmebeiträgen, Beiträgen und Umlagen,

- Beschlussfassung über den Haushaltsplan,

- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

9.5. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

9.6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen

Stimmen; Satzungsänderungen und Beschlüsse über Auflösung und/oder Verschmelzung

des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Vereinsmitglieder,

Beschlüsse über Änderungen des Vereinszwecks einer Mehrheit von 3/4 aller Vereinsmitglieder.

9.7. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.

9.8. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem 2. Vorsitzenden; der Vorstand ist berechtigt, ggf. eine dritte Person mit der Versammlungsleitung zu betrauen.

9.9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das

vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

9.10. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit durch Beschluss des

Vorstandes einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder

wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen für die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.

 

 

§ 10 Vorstand

 

10.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart/Schriftführer. Beide Vorsitzenden sind allein vertretungsberechtigt.

10.2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des

Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für

den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

 

 

§ 11 Haftung

 

11.1. Mit Erwerb der Mitgliedschaft verzichtet jedes Mitglied auf alle Ansprüche, die ihm

gegenüber dem Verein daraus entstehen können, dass es anlässlich seiner Teilnahme

am Vereinsbetrieb im Sinne des § 2 der Satzung und/oder in Ausübung von Funktionen

innerhalb des Vereins Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet.

11.2. Dieser Verzicht gilt nicht, soweit vorsätzliches Handeln zum Unfall bzw. zum Nachteil

geführt hat.

11.3. Die Mitglieder des Vorstandes werden bei der Ausübung ihrer Geschäftsführung von

der Haftung für einfache Fahrlässigkeit freigestellt.

 

 

§ 12 Kassenprüfer

 

12.1. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren

gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

12.2. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überprüfen und der Mitgliederversammlung jährlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer sind berechtigt, die Vorlage sämtlicher Rechnungsunterlagen und Belege des Vereins zu verlangen.

 

 

§ 13 Datenschutz

 

13.1. Alle Organe des Vereins und Funktionsträger sind verpflichtet, nach außen hin und

Dritten gegenüber die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes

sowie der dazu erlassenen Ländergesetze zu beachten. Jedes Mitglied ist damit

einverstanden, dass der Verein zur Erfüllung seiner Zwecke und Aufgaben personenbezogenen Daten seiner Mitglieder speichert und vereinsintern sowie innerhalb der

Verbände, bei denen Mitgliedschaften des Vereins bestehen, übermittelt.

13.2. Jedes Mitglied hat das Recht auf:

a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,

b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,

c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,

d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung

unzulässig war.

13.3. Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein

tätige ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur

jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,

Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über

das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

 

§ 14 Wegfall des Vereinszwecks / Auflösung / Verschmelzung des Vereins

 

14.1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Vereins kann nur auf einer ausdrücklich und

ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen

werden.

14.2. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten

Mitglieder anwesend sind. Bei geringerer Anwesenheit muss eine neue Versammlung

einberufen werden, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist.

14.3. Sämtliche Beschlussfassungen der hier in Rede stehenden Art müssen mit einer

Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erfolgen

14.4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Hingstheide mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports unter der Beachtung des § 2 dieser Satzung verwendet werden darf.

 

Unterschrift aller Gründungsmitglieder:

 

 

 

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Jacqueline Möller                                                                  Frank Möller

 

 

 

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Helga Möller                                                                          Viktor Kirsch

 

 

 

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Eva Ehlers                                                                            Peter Bornholdt

 

 

 

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Jannett Katies                                                                       Andreas Ehlers

 

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